Fachartikel

Umsetzung der CSRD in Deutschland

NEWS 03/2025

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vereinheitlicht und erweitert. Sie schreibt detaillierte, verlässliche Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) vor. Deutschland ist mit der Umsetzung der CSRD bereits seit Juli 2024 in Verzug. Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juli 2025 einen Referentenentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht vorgelegt, dem am 03.09.2025 der Regierungsentwurf folgte. Was bedeutet das für die Umsetzung der Richtline in Deutschland?

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NEWS 03-2025, Artikel CSRD

Hintergrund CSRD-Umsetzung

Deutschland ist mit der Umsetzung der Corporate Sus­tainability Reporting Directive (CSRD) – (EU) 2022/2464 – bereits seit dem 07. 07. 2024 in Verzug. Am 10.07.2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau­cherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht1 vorgelegt, dem am 03.09.2025 der Regierungsent­wurf2 folgte.

Die mit der CSRD EU-weit eingeführte Nachhaltigkeits­berichterstattung von Unternehmen soll insbesondere Investoren und Verbraucher in die Lage versetzen, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen zu bewerten und daraufhin bessere Investitions- und Konsument­scheidungen zu treffen. Die 2022 verabschiedete CSRD3 ist Bestandteil des „European Green Deal“ und damit auch der Strategie der EU-Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft.

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Konrad Wimmer

Prof. Dr. Konrad Wimmer

ist promovierter Diplom-Kaufmann und bei msg for banking für die strategische Themenentwicklung verantwortlich. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance, Bankcontrolling, Finanzmathematik, Geschäftsfeldsteuerung, wertorientierte Vertriebssteuerung und Risikomanagement. Er berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrener Referent und Autor.