EU-Taxonomie 2025: Weniger Pflicht, mehr Spielraum – was Finanzunternehmen jetzt wissen müssen
Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.
Die EU-Taxonomie bekommt ein Update – und es könnte das bislang Bedeutendste sein! Mit der Delegierten Verordnung vom 4. Juli 2025 kündigt die Europäische Kommission umfassende Vereinfachungen für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen an. Insbesondere Finanzunternehmen dürfen sich auf weniger Meldeaufwand, mehr Flexibilität und praxisnahe Spielräume freuen.
Konkret soll der Änderungsentwurf drei bestehende Rechtsakte modifizieren:
- die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Offenlegung von ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten,
- die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien der Klimaziele,
- sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 zu weiteren Umweltzielen.
Alte Welt vs. Neue Welt: Geplante Änderungen für Finanzunternehmen
Die folgende Übersicht veranschaulicht wesentliche Änderungen, die Finanzunternehmen ab 2026 im Rahmen der EU-Taxonomie erwartet. Sie stellt den Vergleich zwischen der aktuellen Praxis („Alte Welt“) und den geplanten Neuerungen („Neue Welt“) dar.
| Neuerung | Alte Welt | Neue Welt (ab 2026) |
|---|---|---|
| Offenlegungspflicht | Vollständige Offenlegung aller Aktivitäten unabhängig von deren Bedeutung | Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle („de minimis“): Aktivitäten unter 10 % des KPI-Nenners können ausgelassen werden |
| Templates / Datenpunkte | Umfangreiche, komplexe Meldebögen mit vielen Datenpunkten | Vereinfachte Templates, bis zu 89 % weniger Datenpunkte |
| Zusammensetzung des KPI-Nenners | Vollständige Einbeziehung von Exposures zu nicht berichtspflichtigen Unternehmen in den Nenner | Ausnahmen möglich, v. a. für nicht berichtspflichtige Gegenparteien |
| Zeitpunkt der Veröffentlichung | Einheitlicher Stichtag für alle KPIs | Flexibilität und gestaffelte Veröffentlichung einzelner KPIs |
Neuerungen im Detail
1. Weniger Pflicht durch Wesentlichkeitsschwelle („de-minimis“)
Künftig müssen Finanzunternehmen nicht mehr jede noch so kleine Position taxonomisch prüfen. Wirtschaftliche Aktivitäten oder Engagements, die zusammen weniger als 10 % des jeweiligen Nennerwertes der Taxonomie-Kennzahlen (z. B. der Green Asset Ratio) ausmachen, können von der Taxonomie-Bewertung ausgenommen werden.
2. Templates ausgedünnt – Datenpunkte um bis zu 89 % reduziert
Die Taxonomie-Berichterstattung wird künftig kompakter: Datenpunkte werden reduziert, irrelevante Angaben („0“-Werte) entfallen. Das vereinfacht die Datenverarbeitung und unterstützt automatisierte Reporting-Lösungen.
Wichtig hierbei ist: Die Erleichterungen gelten nur für die externe Offenlegung. Intern müssen Finanzunternehmen weiterhin einen vollständigen, konsistenten Datenhaushalt sicherstellen – auch zur Beantwortung von Prüfungsfragen.
3. Zusammensetzung des Nenners der KPIs – Aussagekraft Green Asset Ratio
Engagements gegenüber nicht-berichtspflichtigen Gegenparteien müssen künftig nicht mehr zwingend im Nenner berücksichtigt werden. Dadurch kann eine differenziertere Darstellung der Kennzahlen erreicht werden, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Taxonomie-Relevanz der Portfolios.
4. Veröffentlichungszeitpunkt: Opt-out für 2026-2027 möglich
Finanzunternehmen müssen bis Ende 2027 keine detaillierten Taxonomie-Kennzahlen veröffentlichen, sofern sie im Lagebericht darlegen, dass sie keine Aussagen über eine Verbindung ihrer Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung treffen. Gleichzeitig erhalten Finanzunternehmen die Möglichkeit, einzelne Kennzahlen zeitlich versetzt oder gestaffelt offenzulegen.
Strategischer Vorteil für Vorreiter
Für viele Finanzunternehmen war die Taxonomie-Berichterstattung bislang vor allem eine regulatorische Pflicht. Die nun vorgesehenen Vereinfachungen eröffnen jedoch neue Chancen:
- Effizienzgewinne durch reduzierte Datenmengen
- Bessere Kommunikation gegenüber Stakeholder durch klarere KPIs
- Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Anpassung von Prozessen und Systemen
Zeitplan und Inkrafttreten
Die Verordnung befindet sich derzeit noch im formellen Annahmeverfahren. Nach der Veröffentlichung durch die EU-Kommission folgt eine viermonatige Prüffrist. Die neuen Regelungen gelten dann ab dem 1. Januar 2026 – sie betreffen also unmittelbar die Offenlegungspflichten für das Berichtsjahr 2025.
Handeln lohnt sich jetzt
Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.
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