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EU-Taxonomie 2025: Weniger Pflicht, mehr Spielraum – was Finanzunternehmen jetzt wissen müssen

Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.

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Die EU-Taxonomie bekommt ein Update – und es könnte das bislang Bedeutendste sein! Mit der Delegierten Verordnung vom 4. Juli 2025 kündigt die Europäische Kommission umfassende Vereinfachungen für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen an. Insbesondere Finanzunternehmen dürfen sich auf weniger Meldeaufwand, mehr Flexibilität und praxisnahe Spielräume freuen.

Konkret soll der Änderungsentwurf drei bestehende Rechtsakte modifizieren:

  • die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Offenlegung von ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten,
  • die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien der Klimaziele,
  • sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 zu weiteren Umweltzielen.

Alte Welt vs. Neue Welt: Geplante Änderungen für Finanzunternehmen

Die folgende Übersicht veranschaulicht wesentliche Änderungen, die Finanzunternehmen ab 2026 im Rahmen der EU-Taxonomie erwartet. Sie stellt den Vergleich zwischen der aktuellen Praxis („Alte Welt“) und den geplanten Neuerungen („Neue Welt“) dar.

 

Neuerung Alte Welt Neue Welt (ab 2026)
Offenlegungspflicht Vollständige Offenlegung aller Aktivitäten unabhängig von deren Bedeutung Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle („de minimis“): Aktivitäten unter 10 % des KPI-Nenners können ausgelassen werden
Templates / Datenpunkte Umfangreiche, komplexe Meldebögen mit vielen Datenpunkten Vereinfachte Templates, bis zu 89 % weniger Datenpunkte
Zusammensetzung des KPI-Nenners Vollständige Einbeziehung von Exposures zu nicht berichtspflichtigen Unternehmen in den Nenner Ausnahmen möglich, v. a. für nicht berichtspflichtige Gegenparteien
Zeitpunkt der Veröffentlichung Einheitlicher Stichtag für alle KPIs Flexibilität und gestaffelte Veröffentlichung einzelner KPIs

Strategischer Vorteil für Vorreiter

Für viele Finanzunternehmen war die Taxonomie-Berichterstattung bislang vor allem eine regulatorische Pflicht. Die nun vorgesehenen Vereinfachungen eröffnen jedoch neue Chancen:

  • Effizienzgewinne durch reduzierte Datenmengen
  • Bessere Kommunikation gegenüber Stakeholder durch klarere KPIs
  • Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Anpassung von Prozessen und Systemen

Zeitplan und Inkrafttreten

Die Verordnung befindet sich derzeit noch im formellen Annahmeverfahren. Nach der Veröffentlichung durch die EU-Kommission folgt eine viermonatige Prüffrist. Die neuen Regelungen gelten dann ab dem 1. Januar 2026 – sie betreffen also unmittelbar die Offenlegungspflichten für das Berichtsjahr 2025.

Handeln lohnt sich jetzt

Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die Änderungen konkret für Ihr Institut hat – und wie Sie Ihre Prozesse optimal anpassen? Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam gestalten wir Ihre Taxonomie-Strategie effizient und zukunftssicher.

Quellen
Christoph Geiselbrecht

Christoph Geiselbrecht

verfügt über einen Master of Arts in Unternehmensführung und sammelte mehrere Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung. Bei der msg for banking AG liegen seine fachlichen Schwerpunkte in den Bereichen Governance, Risk und Compliance (GRC), Interne Revision, Interne Kontrollsysteme, Corporate-Governance-Strukturen sowie in der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im ESG-Kontext.

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