Fachartikel

CRR III – Anforderungen erfüllen und Chancen nutzen am Beispiel der RWA-Simulation

NEWS 03/2025

Die EU-Verordnung Capital Requirements Regulation III (CRR III) gestaltet die Eigenkapitalanforderungen für Banken in der EU strenger und risikosensitiver. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken, die Vergleichbarkeit der Kapitalanforderungen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Ein zentraler Aspekt der CRR III ist die Überarbeitung der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA). Daraus ergeben sich Chancen für die Institute.

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NEWS 03-2025, CRR III

Wichtige Änderungen der CRR III in Bezug auf die Berechnung der RWA

Die Capital Requirements Regulation III (CRR III) markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Umsetzung der finalen Basel-III-Reformen innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken, die Vergleichbarkeit der Kapitalanforderungen zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Ein zentraler Aspekt der CRR III ist die Überarbeitung der Berechnung der risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA).

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Uwe Rosengardt

Uwe Rosengardt

verfügt über langjährige Erfahrung in den Themengebieten Risikomanagement, Meldewesen und Kalkulation. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Modularisierung von Standardsoftware, die Transformation zu Ökosystemen und das Zusammenwachsen von Risikomanagement und Meldewesen.