Spotlight

Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2025

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

688
2 Minuten Lesezeit
NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2025, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats April 2025

Eigenmittel & RWA-Liquidität

Bewertung der Kriterien der Aufsicht zur Durchführung des Hard Test beziehungsweise zu Höchstver-lustraten bei Realkreditprivilegierung EBA
Eigenmittel & RWA Liquidität
Quelle, Datum, Frist
EBA
30.04.2025
10.01.2026
Thema
Höchstverlustraten, Hard Test, Realkreditprivilegierung
Art, Status
Konsultation
Adressatenkreis
Aufsichtsbehörden
Zusammenfassung und Auswirkungen

Gemäß Art. 125 CRR haben die nationalen Aufsichtsbehörden die Pflicht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Privilegierung bestimmter durch Immobilien besicherten Positionen (Realkreditprivilegierung) noch sachgerecht ist beziehungsweise ob und inwieweit eine solche Privilegierung der nationalen Finanzstabilität gegebenenfalls zuwiderlaufen würde. Im Rahmen dieses sogenannten Hard Tests der Aufsicht wendet die jeweilige Aufsichtsbehörde passende Kriterien an, um eine solche Überprüfung regelmäßig durchzuführen.

Der EBA wurde in der CRR ein Mandat übertragen, die relevanten Kriterien, die von den Aufsichtsbehörden zur Überprüfung verwendet werden sollen, zu definieren beziehungsweise regelmäßig zu aktualisieren. Hierzu hatte de EBA bereits im Jahr 2023 einen ersten RTS verabschiedet.

In dem neuen RTS (Mandat nach Artikel 124 Abs. 11 CRR) führt die EBA zunächst auf, welche Auslöser gegebenenfalls Anlass geben könnten, diese Kriterien (vgl. oben RTS aus 2023) anzupassen. Sie geht hier auf die Änderungen ein, die mit der CRR III hinsichtlich der Risikogewichte für Immobilienkredite einhergehen, insbesondere der stärkeren Verknüpfung des Risikogewichts mit der jeweiligen Risikosensitivität einer Finanzierung mit Immobiliensicherheiten.

Im Ergebnis stellt die EBA jedoch fest, dass sich die mit der CRR III einhergehenden Neuerungen weniger auf die Voraussetzungen zur Nutzung der Realkreditprivilegierung beziehen.

Daher möchte die EBA aktuell keine Anpassungen am Kriterienkatalog zur Überprüfung der Höchstverlustraten vorschlagen. Lediglich bestimmte Referenzierungen auf Art. in der CRR III sollen angepasst werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

__________________________________________________________________________________________________________

Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats April 2025

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats April 2025

__________________________________________________________________________________________________________

Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 04/2025, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

__________________________________________________________________________________________________________

Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstand | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | Geschäftsbereichsleitung Digital Transformation | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

msg for banking Logo

msg for banking

denkt Banking neu und bietet seinen Kunden smarte, innovative und plattformbasierte digitalisierte Lösungen aus einer Hand.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar zu schreiben.