Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 03/2025
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 03/2025, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats März 2025
Eigenmittel & RWA-Liquidität
| Commission launches consultation on EU approach on market risk rules for banks | EU |
Ende März hat die Europäische Kommission ein Konsultationspapier zur Anwendung des überarbeiteten Marktpreisrisiko-Rahmenwerks (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB) veröffentlicht. Hintergrund dieser Konsultation ist die andauernde Unsicherheit hinsichtlich der Umsetzung der Basel-III-Vorgaben insbesondere in den USA und im UK. Um weiterhin ein gleiches Wettbewerbsumfeld für europäische Institute sicherzustellen, sollen nun mögliche regulatorischen Handlungsoptionen diskutiert werden. Da sich seitdem die Chancen auf eine vollständige Umsetzung eher noch verschlechtert haben, stellt die EU-Kommission nun in der vorliegenden Konsultation drei mögliche Optionen für den weiteren regulatorischen Fahrplan vor:
1. Option: Festhalten am Starttermin 01.01.2026 ohne weitergehende Anpassungen
2. Option: Weitere Verschiebung des Starttermins auf 01.01.2027
3. Option: Starttermin wie geplant zum 01.01.2026, aber mit befristeten (3 Jahre) und gezielten Änderungen des Rahmenwerks
Diese potenziellen Änderungen aus Option 3 könnten im Wesentlichen Folgendes umfassen:
- Beibehaltung des Gewinn- und Verlustzuordnungstests als Überwachungsinstrument im Rahmen des internen Modellansatzes;
- Schrittweise Einführung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nicht modellierbarer Risikofaktoren;
- Zusätzliche operative Erleichterungen für die Berücksichtigung von Risikofaktoren aus Neuemissionen im Rahmen des alternativen internen Modellansatzes;
- Angleichung der Eigenmittelbehandlung für Ausfallrisiken staatlicher Emittenten im Rahmen des alternativen Standardansatzes und des alternativen internen Modellansatzes;
- Vereinfachung/Operationalisierung des Rahmens für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Positionen von OGA sowohl im Rahmen des alternativen Standardansatzes als auch im Rahmen des alternativen internen Modellansatzes;
- Schrittweise Einführung der Eigenmittelanforderungen für bestimmte Instrumente im Rahmen der Berechnung des Restrisikozuschlags im Rahmen des alternativen Standardansatzes;
- Anerkennung wirtschaftlicher Absicherungen für Eigenkapitalinstrumente im Rahmen der Ausfallrisikobelastung im Rahmen des alternativen Standardansatzes;
- Befristete Anerkennung zusätzlicher Diversifizierung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Instrumente, die dem EU-EHS unterliegen, im Rahmen des alternativen Standardansatzes;
- Einführung eines Übergangsfaktors für den alternativen Standardansatz.
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Non-Financial Risk inklusive AML/AFC
| Regulatory Technical Standards in the context of the EBA’s response to the European Commission’s Call for advice on new AMLA mandates | EBA |
Das EU-Geldwäschepaket ist am 09.07.2024 in Kraft getreten. Es beinhaltet insbesondere die Richtlinie (EU) 2024/1640 (6. Geldwäsche – Richtlinie) und die Verordnung (EU) 2024/1624 (Geldwäsche-Verordnung). Die 6. Geldwäsche-Richtlinie ist bis 10.10.2027 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Zum gleichen Datum wird die Geldwäsche-Verordnung unmittelbar gelten. Die EU-Verordnung wird vorrangig gegenüber dem deutschen Geldwäsche-Gesetz (GwG) anzuwenden sein.
Barzahlungen sollen danach (Geldwäsche-Verordnung) künftig nur noch bis zu 10.000 Euro ohne Meldepflichten ausgeführt werden dürfen. Allerdings können die Mitgliedstaaten eine niedrigere Obergrenze einführen. In Zukunft wird jedoch zu beachten sein, dass der Kunde beziehungsweise die Kundin bereits ab 3.000 Euro zu identifizieren ist.
Die EBA hat nunmehr eine Reihe von Regulatory Technical Standards (RTSs) veröffentlicht, um diverse Vorgaben der Verordnung sowie der Richtlinie zu konkretisieren:
- 40 (2) der Richtlinie (EU) 2024/1640
RTS zur Einschätzung und Klassifikation des inhärenten und residualen Risiko-Profils von Unternehmen sowie zur erforderlichen Häufigkeit dieser Einschätzung
- 2 (7) der Verordnung (EU) 2024/1620
RTS zur Risiko-Bewertung einer möglichen direkten Beaufsichtigung durch die AMLA
- 28 (1) der Verordnung (EU) 2024/1624
RTS zur Harmonisierung der Customer Due Diligence (CDD)
- 53 (10) der Richtlinie (EU) 2024/1640
RTS zu Geldstrafen, Verwaltungsmaßnahmen und Zwangsgelder
Die RTS stehen drei Monate zur Konsultation, bevor die EBA bis Ende Oktober 2025 eine Rückmeldung an die EU-Kommission geben wird.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats März 2025
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats März 2025
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 03/2025, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstand | +49 172 1690244
Andreas Mach | Vorstand | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | Geschäftsbereichsleitung Digital Transformation | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656



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